E-Auto-Förderung 2026

Informieren Sie sich jetzt über die neue E-Auto-Förderung.

E-Auto-Förderung 2026

Alle wichtigen Infos zur e-Auto-Förderung.

Details zum neuen Programm der Bundesregierung.

Im Herbst 2025 fasste die Bundesregierung den Entschluss, ein neues Förderprogramm für Elektrofahrzeuge auf den Weg zu bringen, das insbesondere Privatpersonen den Wechsel zu klimaneutraler Mobilität erleichtern soll. Nachfolgend werden die Informationen zum Programm, zu den Förderleistungen sowie zu den Antragsvoraussetzungen erläutert und fortlaufend aktualisiert.

Alles zur E-Auto-Förderung

Der Koalitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen.

Der Koalitionsausschuss hat sich am 27./28. November auf weitere Eckpunkte des Programms verständigt.

Das Programm verfolgt klima-, sozial- und industriepolitische Ziele und ist auf die Förderung von Kauf und Leasing von Neuwagen ausgerichtet.

Die Ausarbeitung des Programms liegt in der Federführung des Bundesumweltministeriums.

Stand: 19.01.2026

Quelle: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung 

Förderfähig sind beim Start der Förderung alle erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb in die Förderung aufgenommen werden, wird noch geprüft.

Stand: 19.01.2026

Quelle: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung 

Die Elektromobilität ist die zentrale Zukunftstechnologie auf dem Weg zur Klimaneutralität. Um die Führungsrolle der deutschen Automobilindustrie in Zukunft zu behaupten braucht es einen starken Heimatmarkt für Elektromobilität. Die Förderung setzt einen wichtigen Impuls für den Hochlauf der E-Mobilität und ist ein Anschub für die deutsche und europäische Automobilwirtschaft.

Elektroautos fahren lokal emissionsfrei und sind über den gesamten Lebenszyklus bereits heute deutlich klima- und umweltfreundlicher als Verbrenner. Mit dem steigenden Anteil erneuerbarer Energien am Strommix vergrößert sich dieser Vorteil weiter. Ein Grund dafür ist, dass E-Autos deutlich effizienter und sparsamer als Verbrenner sind. Sie haben einen deutlich höheren Wirkungsgrad, d.h. mit derselben Energiemenge können Elektroautos deutlich weiter fahren. Entsprechend sind die Energiekosten pro 100km oft deutlich niedriger – besonders beim Laden zuhause. Es gibt auch keinen Ölwechsel, keinen Auspuff, keinen Kupplungsverschleiß. Das spart Werkstattkosten. Und: E-Autos sind aktuell für mehrere Jahre von der Kfz-Steuer befreit. 

Auch darüber hinaus haben Elektroautos weitere Vorteile für Umwelt und Lebensqualität: Sie stoßen kein Stickoxid und kaum Feinstaub aus. Gerade in Städten verbessert das die Luftqualität spürbar. Elektroautos sind leise – das ist gut für Wohngebiete und Innenstädte.

Stand: 19.01.2026

Quelle: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung 

Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01. Januar 2026 neu zugelassen werden. Förder-Anträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 1. Januar 2026.

Stand: 19.01.2026

Quelle: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung 

Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder bestimmten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender). Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Nachweis des Haushaltseinkommens: Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Förderantrag Anfang 2026 können Sie demnach den Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Steuerbescheide 2024 und 2023 ansetzen.

Für verheiratete AntragstellerInnen, solche in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie solche in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen der Partnerin oder des Partners hinzuaddiert (sofern nicht bereits im Rahmen des Steuerbescheids des Antragstellers gemeinsam veranlagt).

Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht.

Stand: 19.01.2026

Quelle: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung 

Zugrunde gelegt wird auch bei eheähnlichen Gemeinschaften das zu versteuernde Einkommen beider PartnerInnen. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen ergibt sich aus der Addition beider Einzel-Einkommen. Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragstellerinnen und Antragsteller sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht. Ihnen entsteht dadurch kein Nachteil, denn die Förderung kann ein Jahr rückwirkend beantragt werden.

Stand: 19.01.2026

Quelle: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung 

Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs:

Zu versteuerndes HaushaltsjahreseinkommenHaushalt ohne Kinder unter 18 JahrenHaushalt mit einem Kind unter 18 JahrenHaushaltmit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
85.001 bis 90.000 Euronicht förderfähignicht förderfähig4.000 Euro
80.001 bis 85.000 Euronicht förderfähig3.500 Euro4.000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro3.000 Euro3.500 Euro4.000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro4.000 Euro4.500 Euro5.000 Euro
bis 45.000 Euro5.000 Euro5.500 Euro6.000 Euro

 

Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrid (PHEV) oder Elektrofahrzeug mit Range-Extender  (REEV):

Zu versteuerndes HaushaltsjahreseinkommenHaushalt ohne Kinder unter 18 JahrenHaushalt mit einem Kind unter 18 JahrenHaushaltmit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
85.001 bis 90.000 Euronicht förderfähignicht förderfähig2.500 Euro
80.001 bis 85.000 Euronicht förderfähig2.000 Euro2.500 Euro
60.001 bis 80.000 Euro1.500 Euro2.000 Euro2.500 Euro
45.001 bis 60.000 Euro2.500 Euro3.000 Euro3.500 Euro
bis 45.000 Euro3.500 Euro4.000 Euro4.500 Euro

Stand: 19.01.2026

Quelle: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung 

Im Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.

Für den Zeitraum ab dem 01. Juli 2027 prüft die Bundesregierung eine Förderung von Plug-In-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extender, die sich an den CO₂-Emissionen im realen Betrieb orientiert, um einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.

Stand: 19.01.2026

Quelle: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung 

Die Förderung wird eine Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing beinhalten. Sie beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung. Die Förderung richtet sich gezielt an Privatpersonen, die ein Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen wollen. Ohne Haltedauer könnten zum Beispiel Autos mit Förderung gekauft und sofort mit Gewinn weiterverkauft werden.

Stand: 19.01.2026

Quelle: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung 

Ja, das Förderprogramm ist sozial gestaffelt und unterstützt je nach Einkommen und Familiengröße auch das Leasing mit bis zu 6.000 Euro.

Für die Förderung beim Leasing eines Neuwagens gelten dieselben Regelungen und Förderhöhen wie beim Kauf, die Beantragung erfolgt ebenfalls durch den Leasingnehmer. Entscheidend ist, dass das Neufahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen und nach Zulassung drei Jahre gehalten wird.

Stand: 19.01.2026

Quelle: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung 

Details werden mit der Förderrichtline zeitnah bekannt gegeben. Absehbar sind:

  • Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
  • Fahrzeugschein, für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland
  • Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt

Zur schnelleren Bearbeitung wird die Nutzung der Onlinefunktion Ihres Personalausweises bzw. die AusweisApp des Bundes empfohlen.

Stand: 19.01.2026

Quelle: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung 

Weitere Informationen

Weitere Informationen und den vollen Umfang der E-Auto-Förderung finden Sie unter:

https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung 

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